Am 13. April 2024 ist die AFIR-Verordnung in der EU in Kraft getreten – und mit ihr die Verpflichtung für Ladesäulenbetreiber, bei neu aufgestellten Schnellladesäulen die Kartenzahlung über ein Terminal zu ermöglichen. Dass die EU mit der neuen Regulierung dem Wunsch der Verbraucher:innen nachkommt, zeigt eine aktuelle online-repräsentative Umfrage von infas quo im Auftrag der Initiative Deutsche Zahlungssysteme. 76,7 Prozent der Befragten bevorzugen es, den getankten Strom an der Ladesäule mit ihrer Debit- oder Kreditkarte zu bezahlen.
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