Unterschiede beim Bezahlen an der Kasse
Verbraucher:innen sind die verschiedenen bargeldlosen Bezahlmöglichkeiten an der Kasse größtenteils bekannt. So können sie zwischen einer Kreditkarte oder Debitkarte der internationalen Kartenanbieter, wie zum Beispiel Visa und Mastercard und der girocard, als Debitkarte der Deutschen Kreditwirtschaft, wählen.
Zahlen Verbraucher:innen mit girocard, so werden sie feststellen, dass manchmal eine Unterschrift gefordert und manchmal die PIN abgefragt wird. Das liegt daran, dass über die girocard zwei verschiedene Bezahlarten zum Einsatz kommen können.
Die girocard (ehemals ec-Karte) als Debitkarte der Deutschen Kreditwirtschaft stellt Verbraucher:innen zwei wesentliche Funktionen zur Verfügung: Zum einen die Kartenzahlung an der Ladenkasse (Point-of-Sale) über das girocard-Verfahren und zum anderen die Beschaffung von Bargeld am Geldautomaten.
Darüber hinaus wird die girocard vom Handel aber auch für die elektronische Ermittlung der Kontoinformationen an der Kasse genutzt, um hinterher eine Zahlung über das so genannte elektronische Lastschriftverfahren (ELV) zu veranlassen. Das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) ist kein kartenbasiertes Bezahlsystem, sondern ein eigens vom Handel entwickeltes Bezahlverfahren. Anders als bei einer Zahlung im girocard-System starten nicht die Kund:innen den Zahlungsprozess, sondern der/die Händler:in, indem er ein Lastschriftmandat einholt. Kund:innen müssen hierfür in der Regel eine Unterschrift leisten.
Damit Verbraucher:innen diese beiden Bezahlverfahren besser voneinander unterscheiden können, haben wir in einem FAQ die wichtigsten Fragen und Antworten gesammelt. Dieses steht rechts zum Download bereit.