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Ladesäulenverordnung: Bundeskabinett integriert kontaktloses Bezahlen, u. a. mit der girocard, und bringt damit einheitliches Bezahlsystem auf den Weg
Das Bundeskabinett hat heute eine Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht. Darin wird geregelt, dass Ladesäulenbetreiber beim Ad-hoc-Laden künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen.
Die Initiative Deutsche Zahlungssysteme und viele Mitglieder haben sich in den vergangenen Monaten stark dafür engagiert, dass Bezahlsysteme an den E-Ladesäulen bundesweit vereinheitlicht und verbraucherfreundlicher gestaltet werden, indem die kartenbasierte Abrechnung mit Debitkarten, wie beispielsweise die girocard, sowie Kreditkarten an den E-Ladesäulen zum Standard wird. Diese Art der Bezahlung beinhaltet die Weiterentwicklung des Bezahlens, wie das kontaktlose Bezahlen mit Karte oder Smartphone.
Die nun beschlossene Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden. Der Änderungsentwurf wurde von der Europäischen Kommission notifiziert. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens wird sich als nächstes der Bundesrat mit den geplanten Änderungen befassen.
Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und den gesamten Verordnungstext zum Nachlesen finden Sie hier.
Hier erfahren Sie mehr über Best Practices unserer Mitgliedsunternehmen, die die Zahlung per girocard an E-Ladesäulen bereits heute möglich machen.