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Ladesäulenverordnung: girocard und Kreditkarte sollten an der Stromtankstelle Pflicht werden

IDZ Auto und Tanksaeule

An Stromtankstellen herrscht aktuell Bezahlchaos: Für E-Fahrzeuge dominieren Roamingverträge, die Nutzer an Verträge, Preismodelle und Betreibergesellschaften binden und eine vorherige Anmeldung z.B. in einer App erfordern. Das Bezahlen per Debitkarte und Kreditkarte ist oft weder möglich noch vorgesehen. Gerade der Einsatz der in Deutschland weit verbreiteten Debitkarte, der girocard, würde es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, wirklich flächendeckend ihr Fahrzeug spontan aufladen zu können – ohne vorherige Anmeldung oder Authentifizierung. Schließlich hat fast jeder hierzulande eine girocard im Portemonnaie.

In Rahmen des aktuellen Vorhabens der Bundesregierung, die Ladesäulenverordnung zu novellieren, wird nun angestrebt, das Bezahlen an der Säule verbraucherfreundlich zu vereinheitlichen. Kritisch betrachten wir aber die aktuelle Überlegung aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, lediglich Kreditkarten als Mindestanforderung für die E-Ladesäule zu etablieren. Aus unserer Sicht ist das der falsche Weg. Nicht jede Verbraucherin, jeder Verbraucher hat eine Kreditkarte. Ihr Besitz ist keinesfalls gleichmäßig, sondern schichtgebunden über die Bevölkerungsgruppen verteilt. Zudem sollte die Bundesregierung mit der Novellierung der Ladesäulenverordnung nationale Zahlungsmittel stärken und so die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber nicht-europäischen Unternehmen erhöhen. Der nationale Champion „girocard“ ist wettbewerbsfähig und entwickelt sich ständig weiter: Das kontaktlose Zahlen mit der Plastikkarte oder der im Smartphone digital hinterlegten girocard wird immer beliebter und von den Verbraucherinnen und Verbrauchern sehr schnell angenommen.

Wir fordern deshalb: Wirklich verbraucherfreundlich ist nur die Akzeptanz von Debitkarten und Kreditkarten an den E-Ladesäulen.

Unter www.initiative-dz.de/projekte/mobilitaet finden Sie „Best Practices“ vieler IDZ-Mitglieder aus dem Bereich E-Mobilität.

Lesen Sie außerdem mehr hier im Positionspapier der IDZ.

girocard an E-Ladesäulen

URL: /aktuelles/2020/16122020/
Stand: 24.04.2024 15:00:52
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