Jugendschutz am Zigarettenautomaten

Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) hat sich für den Altersnachweis per Chip entschieden. An sämtlichen Zigarettenautomaten deutschlandweit darf nur derjenige Zigaretten am Automaten erwerben, der über 18 Jahre alt ist. Die GeldKarte und das auf vielen kontoabhängigen girocards und Bankkundenkarten hinterlegte Jugendschutzmerkmal ist die ideale Lösung zur anonymen Überprüfung des Alters und bietet zugleich die Funktion der bargeldlosen Bezahlung.

Jugendschutz im Internet

Gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind Anbieter von Internetseiten verpflichtet, den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten zu verwehren. Eine vorgeschaltete Jugendschutzabfrage prüft daher das Alter der Nutzer.
Für den Nachweis seiner Volljährigkeit benötigt der Internet-Nutzer lediglich einen Chipkartenleser - idealerweise einen hoch sicheren Secoder - sowie eine kontogebundene GeldKarte mit dem Jugendschutzmerkmal.

Jugendschutz im Solarium

Auch im Solarium kann der Altersnachweis mit Chip als unbestechlicher Jugendschützer dienen. Ganz nach dem Prinzip: Karte rein, Sonne los. Als gesetzeskonformer Altersnachweis. Denn wer unter 18 ist, darf seit 2009 nicht mehr ins Solarium.

Eine effektive Alterskontrolle lässt sich elektronisch lösen: mit einem Terminal, das erst nach der Prüfung des Alters, die Sonnenbank freigibt. Weiterer Vorteil - das Bezahlen via GeldKarte-Chip ist über das Terminal auch möglich.

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Stand: 28.03.2024 12:54:25
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