IDZ auf Twitter:

#nachgefragt zur Ladesäulenverordnung

Die IDZ sammelt in den kommenden Wochen Stimmen verschiedener Akteure aus der Welt der Mobilität, Kommunen, Verbraucher und des Bezahlens auf Twitter unter #nachgefragt.
Am 11. Mai hat die Bundesregierung eine neue Ladesäulen-Verordnung beschlossen. Konkret hat das Kabinett festgelegt, dass ab dem 1. Juli 2023 an allen neuen Ladesäulen mit Debit- und Kreditkarte bezahlt werden können muss. Nur noch der Bundesrat muss im September zustimmen, dass einheitlich alle gängigen Bezahlsysteme für den Ausbau der Ladeinfrastruktur zugänglich gemacht werden. Einige wenige Akteure wollen zurück zu einer Vorfassung der Verordnung, die lediglich eine Zahlung mittels Kreditkarte vorsah. Allerdings nicht an Terminals, sondern in geschlossenen und kundenunfreundlichen Spezialsystemen, die eine gesonderte Registrierung und Hinterlegung sensibelster Kundendaten erfordern.

Aus Sicht der IDZ kann nur mit einer Akzeptanz von Debit- und Kreditkarten an einem Terminal gewährleistet werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher immer auch spontan Strom laden können. Die unterschiedlichen Stimmen auf Twitter sollen nun einen Überblick darüber geben, wie verschieden Akteure zu dem Kabinettsentwurf der Ladesäulenverordnung stehen und was aus deren Sicht beim Hochlauf der E-Mobilität nicht auf der Strecke bleiben darf.

Klingt spannend? Hier geht es zum Twitter-Kanal der IDZ.

URL: /aktuelles/2021/23082021/
Stand: 20.04.2024 13:50:13
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